Fragen & Antworten - Alles über unsere Pflegeleistungen.

Gestalten Sie Ihr Leben!

Oft fällt es uns im Leben schwer, den ersten Schritt zu machen. Aus Unsicherheit, vielleicht sogar aus Angst oder Scham. Halten wir es aber doch lieber mit dem alten Sprichwort „Fragen kostet nichts“ und werfen wir über Bord, was uns hemmt oder einschränkt. Für den erleichterten Einstieg haben wir deshalb für Sie schon mal die wichtigsten Infos zusammengefasst. Eine erste Orientierung zu möglichen Leistungen bietet außerdem unser Pflegerechner für ambulante Pflege. Für persönliche Fragen können Sie jederzeit Kontakt mit ProVita Mannheim aufnehmen.

FAQ – Gut zu wissen

 

Wie beantrage ich Pflegeleistungen?

Grundsätzlich können Sie medizinische Pflegeleistungen auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen. Für Leistungen der Pflegeversicherung ist jedoch ein Antrag auf einen Pflegegrad sinnvoll, damit mögliche Kosten für Betreuung und Pflege nicht vollständig selbst getragen werden müssen. Einen ersten Überblick zu möglichen Leistungen bietet unser Pflegerechner für ambulante Pflege. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen außerdem ein kostenloses Beratungsgespräch und erklären die nächsten Schritte persönlich.

Wie beantrage ich einen Pflegedienst?

Sobald Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, erhalten Sie in der Regel Informationen zu zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe. Sie können sich aber auch selbst informieren und direkt Kontakt zu einem Pflegedienst aufnehmen. Wichtig sind klare Absprachen, ein gutes Gefühl und persönliche Beratung. Einen Überblick über unsere Unterstützung finden Sie auf der Seite Leistungen der ambulanten Pflege in Mannheim. Wenn Sie Fragen haben, können Sie gerne Kontakt mit ProVita Mannheim aufnehmen.

Was macht ein Pflegedienst?

Einfach gesagt: Ein Pflegedienst übernimmt unterstützende Leistungen im Alltag – für Sie selbst oder für eine zu pflegende Person. Diese Leistungen können individuell angepasst werden, je nach Bedarf, Lebenssituation und Pflegegrad. Von medizinischer Behandlungspflege über Körperpflege bis hin zur Unterstützung im Haushalt: Einen Überblick finden Sie auf unserer Seite Leistungen der ambulanten Pflege in Mannheim. Was davon in Ihrer Situation sinnvoll ist, klären wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch mit ProVita Mannheim.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag eingeschränkt ist. Dabei wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden – von geringer Beeinträchtigung bis zu schwerster Einschränkung der Selbstständigkeit. Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Welche Leistungen mit einem Pflegegrad möglich sind, können Sie mit unserem Pflegerechner für ambulante Pflege grob einschätzen. Persönliche Fragen beantworten wir gerne im Rahmen einer Pflegeberatung in Mannheim.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Pflegegrad wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) festgelegt. Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Wenn kurzfristig Hilfe benötigt wird, können bestimmte Leistungen auch schon vor der endgültigen Einstufung organisiert werden. Wir unterstützen Sie gerne bei den nächsten Schritten im Rahmen einer persönlichen Pflegeberatung in Mannheim.

Findet ein Hausbesuch statt im Rahmen des Begutachtungsverfahrens für einen Pflegegrad?

Ja. Es ist wichtig, dass die Hilfen, die notwendig für die zu pflegende Person sind, auch wirklich greifen. Dafür ist ein Besuch bei Ihnen zu Hause ein wichtiger Schritt hin zu dem passenden Pflegegrad. Tipp: Dokumentieren Sie vorab bereits in einem Pflegetagebuch alle wichtigen Verrichtungen, bei denen Sie oder die zu pflegende Person Unterstützung benötigt. So können Sie im Rahmen des Hausbesuchs bereits hilfreiche zusätzliche Informationen liefern.

Wie lange dauert die Ermittlung eines Pflegegrads?

In der Regel erhalten Sie den schriftlichen Bescheid der Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung. In dringenden Fällen können kürzere Fristen gelten.

Welche Leistungen helfen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad und wie nutze ich den ambulanten Pflegedienst?

Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen je nach Situation Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen zu. Pflegesachleistungen werden für professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt, zum Beispiel für Körperpflege, Betreuung oder Hilfe im Alltag. Pflegegeld wird direkt ausgezahlt, wenn die Versorgung überwiegend privat organisiert wird. Bei Kombinationsleistungen werden beide Möglichkeiten miteinander verbunden. Einen Überblick über unsere Unterstützung finden Sie auf der Seite Leistungen der ambulanten Pflege in Mannheim. Eine erste Orientierung zu möglichen Ansprüchen bietet unser Pflegerechner für ambulante Pflege. Welche Unterstützung konkret zu Ihrer Situation passt, klären wir gerne in einer persönlichen Pflegeberatung in Mannheim.

Wie viel Geld steht für welche Leistungen je nach Pflegegrad zur Verfügung?

Wird ein Pflegegrad bewilligt, stehen je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge für Pflegesachleistungen oder Pflegegeld zur Verfügung. Pflegesachleistungen werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst Leistungen wie Pflege, Betreuung oder Unterstützung im Alltag übernimmt. Pflegegeld wird dagegen direkt ausgezahlt, wenn die Versorgung überwiegend privat organisiert wird. Die genaue Höhe hängt vom Pflegegrad und der gewählten Leistungsform ab. Eine erste Orientierung bietet unser Pflegerechner für ambulante Pflege. Persönliche Fragen zu Kosten, Pflegegrad und Leistungen klären wir gerne in einer Pflegeberatung in Mannheim.

Warum ist eine Pflegeberatung so wichtig?

Eine Pflegeberatung hilft, die passende Unterstützung zu finden und offene Fragen zu Pflegegrad, Leistungen und Kosten zu klären. Sie ist besonders wichtig, wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt oder Pflegegeld bezogen wird. In bestimmten Fällen sind regelmäßige Beratungsbesuche vorgeschrieben, damit der Anspruch auf Pflegegeld erhalten bleibt. ProVita führt diese Beratungseinsätze kostenlos bei Ihnen zu Hause durch. Welche Unterstützung darüber hinaus möglich ist, zeigen unsere Leistungen der ambulanten Pflege in Mannheim. Für eine persönliche Einschätzung können Sie jederzeit Kontakt mit ProVita Mannheim aufnehmen.

Wie profitiere ich als pflegende Privatperson von Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige, wenn sie vorübergehend ausfallen oder eine Auszeit benötigen. Seit Juli 2025 steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden.

Wie nutze ich Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Jede/r Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 hat ein Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen, welche von der Pflegekasse mit bis zu 131 € monatlich unterstützt werden. Dieser Betrag kann beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder die Tagespflege eingesetzt werden.

Vom Treppenlift bis zum Einweghandschuh: Zuschüsse für Sie!

Sie benötigen Wohnraumanpassungen oder nutzen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch? Dann können Sie zusätzlich zu den Pflegeleistungen der Pflegekasse Zuschüsse beantragen. Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts, einer Rollstuhlrampe oder einer ebenerdigen Dusche, können mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst werden. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, können mit bis zu 42 € monatlich unterstützt werden.

Pflegegrade

 
  • Der Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen, haben aber Anspruch auf bestimmte Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung.

    Dazu gehören insbesondere der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich, Pflegeberatung, Pflegekurse für Angehörige, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln, Hausnotruf sowie Maßnahmen zur Wohnraumanpassung.

    Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts, einer Rollstuhlrampe oder einer ebenerdigen Dusche, können mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst werden.

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, können mit bis zu 42 € monatlich unterstützt werden.

    Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen in Höhe von bis zu 224 € monatlich gewährt werden.

    Auf Wunsch beraten wir Sie gerne dazu, welche Leistungen bei Pflegegrad 1 in Ihrer Situation möglich sind.

  • Pflegegrad 2 wird bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt. Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird. Wird ein ambulanter Pflegedienst eingebunden, können Pflegesachleistungen genutzt werden. Auch Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind möglich.

    Bei Pflegegrad 2 stehen monatlich 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € Pflegesachleistungen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich.

    Für die Tages- und Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 2 bis zu 721 € monatlich zur Verfügung.

    Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden.

    Auch bei Pflegegrad 2 können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts, einer Rollstuhlrampe oder einer ebenerdigen Dusche, mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst werden.

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, können mit bis zu 42 € monatlich unterstützt werden.

  • Pflegegrad 3 wird bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt.

    Versicherte mit Pflegegrad 3 erhalten monatlich 599 € Pflegegeld, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird. Wird ein ambulanter Pflegedienst eingebunden, stehen bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen monatlich zur Verfügung.

    Eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn die Versorgung teilweise privat und teilweise durch einen Pflegedienst erfolgt. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig berechnet.

    Für die Tages- und Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 € monatlich zur Verfügung.

    Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden.

    Zusätzlich besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 € monatlich sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 € je Maßnahme.

  • Pflegegrad 4 wird bei einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben einen umfangreichen Unterstützungsbedarf und können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung nutzen.

    Bei Pflegegrad 4 stehen monatlich 800 € Pflegegeld zur Verfügung, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird. Wird ein ambulanter Pflegedienst eingebunden, können bis zu 1.859 € Pflegesachleistungen monatlich genutzt werden.

    Eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn die Versorgung teilweise privat und teilweise durch einen Pflegedienst erfolgt. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig berechnet.

    Für die Tages- und Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 4 bis zu 1.685 € monatlich zur Verfügung.

    Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden.

    Zusätzlich besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 € monatlich sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 € je Maßnahme.

    Nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anteilig für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Diese Möglichkeit wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet.

  • Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er wird bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung festgestellt.

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben einen sehr hohen Unterstützungsbedarf. Dazu können zum Beispiel intensive körperliche Einschränkungen, komplexe Krankheitsbilder oder ein besonders umfangreicher Pflegebedarf gehören.

    Bei Pflegegrad 5 stehen monatlich 990 € Pflegegeld zur Verfügung, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird. Wird ein ambulanter Pflegedienst eingebunden, können bis zu 2.299 € Pflegesachleistungen monatlich genutzt werden.

    Eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn die Versorgung teilweise privat und teilweise durch einen Pflegedienst erfolgt. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig berechnet.

    Für die Tages- und Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 5 bis zu 2.085 € monatlich zur Verfügung.

    Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden.

    Zusätzlich besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 € monatlich sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 € je Maßnahme.

    Nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anteilig für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden. Diese Möglichkeit wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet.