Grundpflege vs. Behandlungspflege: Den Unterschied verstehen
Wenn es um ambulante Pflege geht, tauchen oft die Begriffe "Grundpflege" und "Behandlungspflege" auf. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Und wer hat Anspruch auf welche Leistungen? Bei ProVita in Mannheim möchten wir Ihnen helfen, diese wichtigen Unterschiede zu verstehen, damit Sie oder Ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Was ist Grundpflege? - Unterstützung im Alltag
Die Grundpflege umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden pflegerischen Maßnahmen, die darauf abzielen, alltägliche Grundbedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen zu unterstützen oder zu übernehmen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Leistungen der Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI – SGB XI) und wird in der Regel bei Vorliegen eines Pflegegrades gewährt.
Typische Leistungen der Grundpflege sind:
Körperpflege:
Waschen, Duschen, Baden
Zahnpflege
Kämmen und Rasieren
Hilfe beim An- und Auskleiden
Umgang mit Inkontinenzmaterial
Ernährung:
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
Verabreichung von Sondenkost (sofern nicht rein medizinisch)
Mobilität:
Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
Lagern und Betten
Unterstützung beim Gehen, Stehen, Treppensteigen
Begleitung bei Aktivitäten außer Haus (z.B. Arztbesuche, Spaziergänge)
Vorbeugende Maßnahmen (Prophylaxen):
Maßnahmen zur Vermeidung von Druckgeschwüren (Dekubitusprophylaxe)
Vorbeugung von Lungenentzündungen (Pneumonieprophylaxe)
Vorbeugung von Verstopfung (Obstipationsprophylaxe)
Wer hat Anspruch auf Grundpflege?
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Dies wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) im Rahmen der Pflegebegutachtung festgestellt und in einen Pflegegrad (1 bis 5) eingestuft.
Was ist Behandlungspflege? - Medizinische Versorgung auf ärztliche Anweisung
Die Behandlungspflege, auch häusliche Krankenpflege genannt, umfasst medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden und von einem Arzt verordnet werden müssen. Sie dient dazu, eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Kosten für die Behandlungspflege werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen (Sozialgesetzbuch V – SGB V) und sind unabhängig von einem Pflegegrad.
Typische Leistungen der Behandlungspflege sind:
Medikamentengabe: Stellen, Verabreichen und Überwachen von Medikamenten (Tabletten, Tropfen, Salben etc.)
Injektionen: Verabreichen von Spritzen (z.B. Insulin, Heparin)
Wundversorgung: Verbandswechsel, Versorgung chronischer Wunden (z.B. Dekubitus, Ulcus cruris)
Blutdruck- und Blutzuckermessung
Katheterpflege und -wechsel
Stomaversorgung (künstlicher Darmausgang oder künstliche Harnableitung)
Anlegen und Wechseln von Kompressionsverbänden oder -strümpfen
Absaugen der oberen Luftwege
Versorgung von Drainagen
Inhalationen
Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?
Jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte kann Behandlungspflege erhalten, wenn ein Arzt diese für medizinisch notwendig erachtet und eine entsprechende Verordnung ausstellt. Dies ist unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht. Ziel ist es oft auch, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
Das Ziel der Grundpflege ist die Unterstützung im Alltag und die Kompensation von Defiziten, während die Behandlungspflege auf medizinische Versorgung, Heilung oder Linderung abzielt.
Die gesetzliche Basis unterscheidet sich ebenfalls: Die Grundpflege ist in der Pflegeversicherung (SGB XI) verankert, die Behandlungspflege hingegen in der Krankenversicherung (SGB V).
Als Voraussetzung für die Grundpflege gilt in der Regel das Vorliegen eines Pflegegrades (meist ab Pflegegrad 2). Für die Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Entsprechend sind auch die Kostenträger verschieden: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Grundpflege, die Krankenkasse die der Behandlungspflege.
Zuletzt unterscheidet sich die Durchführung: Grundpflege kann von Pflegekräften und Pflegehilfskräften erbracht werden, während die Behandlungspflege ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden darf.
Haben Sie Fragen zur Grund- oder Behandlungspflege?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Rufen Sie uns an unter 0621 437 458 53 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@provita-ma.de. Unser Team in Mannheim freut sich darauf, Sie zu unterstützen.